Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Grundewerbsteuer entfällt nicht vollständig.
Nach § 3 Grunderwerbsteuergeset (GrEStG) entfällt die Grunderwerbsteuer in einigen Fällen. Nch § 3 Nr. 6 GrEStG dann, wenn
"der Erwerb eines Grundstücks durch Personen (erfolgt), die mit dem Veräußerer in gerader Linie verwandt sind (...)".
Nach § 1589 Abs. 1 BGB
"Personen, deren eine von der anderen abstammt, (...) in gerader Linie verwandt. Personen, die nicht in gerader Linie verwandt sind, aber von derselben dritten Person abstammen, sind in der Seitenlinie verwandt.
Ich gehe davon aus, dass die Eigentümer nicht gesellschftsrechtlich verflochten sind, also keine Gesellschaft Eigentümer des Grundstücks ist sondern die genannten jeweils Miteigentümer sind. Jedef dieser Miteigentumsanteile ist somit eigenständig steuerbares Wirtschaftsgut.
Daraus ergibt sich: für den hälftigen Anteil der Großmutter ist ebensowenig Grjnerwerbsteuer zu zahlen wir für den Anteil in Höhe von 1/6 der Mutter. Grunderwerbsteuerpflichtig bleibt damit 1/3 desGrundstücks - genauer gesagt die jeweils 1/6 Anteil der Tanten/Onkel der Erwerberin.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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Diese Antwort ist vom 26.04.2016 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Rückfrage vom Fragesteller
27.04.2016 | 14:21
Hallo! Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort! Das heißt: Grunderwerbsteuern werden nur auf die Beträge fällig,die aus dem Kaufpreis an die Verwandten gehen, welche nicht in einer Linie mit der Käuferin verwandt sind?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
27.04.2016 | 14:59
Guten Tag,
besten Dank für Ihre Nachfrage. Mit Ihrer annahme liegen Sie genau richtig. Die Grunderwerbsteuer entfällt damit bei Kindern, enkeln, Urenkeln ebenso wie bei Eltern, Großeltern, Ur-Großeltern etc.
Beste Grüße,
S.Jordan