Sehr geehrter Fragesteller,
Lassen Sie mich Ihre Frage wie folgt beantworten:
Gemäß § 3 Nr. 6 Grunderwerbsteuergesetz sind Grundstückskäufe zwischen Verwandten in gerader Linie, zum Beispiel Eltern und Kindern, generell steuerfrei. Diese Steuerbefreiung umfasst auch die Ehegatten der Angehörigen. Ob das Objekt selbstgenutzt oder vermietet ist spielt insoweit keine Rolle.
Ein Hinweis noch zu einem eventuellen Kauf deutlich unter Wert: Hierbei spricht man von einer sog. gemischten Schenkung. D.h. es wird ein gewisser Anteil der Immobilie als verkauft, ein anderer Anteil als geschenkt gewertet. Und dieser geschenkte Anteil wäre zwar nicht grunderwerbsteuerpflichtig, unterliegt aber der Schenkungssteuer. Hier gibt es zwar bei Schenkungen von Eltern an die Kinder einen Freibetrag von 400.000 €, der aller zehn Jahre erneut nutzbar ist. Man sollte die Problematik aber bei der Vertragsgestaltung mit im Blick haben.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen