Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Als neuer Eigentümer des Grundstücks können Sie einen Miteigentumsanteil an Ihre Schwester übertragen. Das können Sie im Wege der Schenkung, einer gemischten Schenkung oder eines regulären Verkaufs tun. Dann würden Sie beide als Miteigentümer zu einem bestimmten Miteigentumsanteil in das Grundbuch eingetragen werden. Dazu müssten Sie beide einen Notar aufsuchen.
Für diese Transaktionen entstehen Notar- und Grundbuchkosten, die sich nach der Werthaltigkeit des Ihrer Schwester übertragenen Miteigentumsanteils richten. Wenn Sie mir mitteilen, wie hoch der Miteigentumsanteil Ihrer Schwester sein soll, kann ich eine konkrete Berechnung vornehmen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben, und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
16. Oktober 2022
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22:34
Antwort
vonRechtsanwalt Gero Geißlreiter
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