Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
Wie Sie selber schildern war die Umbaumaßnahme genehmigungspflichtig und Sie hatten jedoch keine erforderliche Baugenehmigung beantragt.
Die zuständige Behörde / Gemeinde kann für die erteilung einer Baugenehmigung eine Gebühr verlangen.
Dazu müsste man in die jeweilige Gebührensatzung die bei Ihnen gilt nachsehen. Auskunft erhalten Sie diesbezüglich bei Ihrem Bauamt.
Natürlich können die Gebühren für eine nachträgliche Genehmigung nicht einfach höher sein. Solche Gebühren dürfen keine Bestrafungsfunktion haben. Lediglich wenn für die Genehmigungsbehörde ein erhöhter Aufwand nun besteht, könnten auch höhere Gebühren verlangt werden. Dies kann jedoch im Rahmen Ihrer Anfrage nicht geklärt werden.
Sie können aber auch nicht sagen, hätte ich eine Baugenehmigung beantragt und erfahren, wie teuer das ist, so hätte ich nicht (oder nicht so) umgebaut, denn Sie waren ja gerade dazu verpflichtet vorab eine Genehmigung einzuholen.
Anhand Ihrer Schilderung vermute ich jedoch auch eher folgendes:
Sie müssen einerseits Ihre Baumaßnahmen, sofern dies möglich ist, nachträglich genehmigen lassen und die dazu anfallenden festgesetzen Gebühren zahlen.
Sofern Sie nun nachträglich "mehr" zahlen sollen als üblich, schätze ich, dass Ihnen gegenüber ein zusätzlich Bußgeld verhängt wurde.
Wenn man ohne erforderliche Baugenehmigung baut stellt dies eine Ordnungswifrigkeit dar, welche durch ein Bußgeld geahndet wird. Auch daegen können Sie dem Grunde nach nichts machen. Jedoch besteht bezüglich der Höhe des Bußgeldes immer ein gewisser Spielraum. Diesbezüglich wäre allerdings eine individuell Prüfung des Falles vor Ort erforderlich, um hier eine verbindliche Aussage zu treffen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Keller
Rechtsanwalt