Sehr geehrter Fragesteller,
Ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:
Offenbar haben Sie sich die Flurkarte angesehen und den unvermarkten Grenzpunkt gefunden.
Wenn Sie kein Risiko eingehen wollen, so sollten Sie sich an den unvermarkten Punkt halten. Dies gilt erst recht, wenn Sie schon Kontakt zu einem Amt hatten.
Ich hoffe Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Draudt Rechtsanwältin