Sehr geehrter Fragesteller,
die Kürzung der Pendlerpauschale gilt seit Anfang diesen Jahres, seitdem werden die Kosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nur noch ab dem 21. Entfernungskilometer anerkannt.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich bei einem Einsatz von 25,00 Euro den alten und den neuen Rechtszustand hier nicht ausführlich schildern kann. Einen ersten Überblick finden Sie jedoch auf einem Merkblatt zur ab 2007 geltenden Pendlerpauschale unter http://www.meisen.biz/1_65_de.html.
Ob diese Kürzung verfassungswidrig ist oder nicht, ist auch zwischen den Finanzgerichten umstritten. Zwei Finanzgerichte, das niedersächsische FG und das saarländische FG, halten die Regelung für verfassungswidrig und haben die Regelung dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt, das baden-württembergische Finanzgericht hält die Regelung dagegen für grundgesetzkonform. Einen Überblick hierzu erhalten Sie unter http://www.meisen.info/?s=pendlerpauschale&submit=Artikel+suchen.
Hinsichtlich Ihrer Besteuerung in Deutschland und/oder der Schweiz kommt es zunächst darauf an, an wievielen Tagen Sie in der CH arbeiten und ob Sie in D oder in der CH wohnen. Wenn ich unterstelle, daß Sie nach wie vor in D wohnen, aber jeden Werktag in der CH arbeiten, gilt für Sie die Grenzgängerregelung des § 15a des deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens. Hiernach liegt das Besteuerungsrecht grundsätzlich in Deutschland, allerdings erhalten die schweizerischen Steuerbehörden eine 4,5%ige Quellensteuer, die Ihnen - vereinfacht gesagt - bei der deutschen Einkommensteuer wie eine hier erfolgte Zahlung angerechnet wird, so dass eine eventuelle Überzahlung nicht von den schweizerischen sondern von den deutschen Steuerbehörden erstattet würde.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihnen das Verfahren im Einzelnen hier nicht weiter schildern kann. Hierzu fehlen mir zum einen weitere Angaben von Ihnen, zum anderen wäre dies für einen Einsatz von 25,- € auch nicht leistbar. Einen Überblick erhalten Sie aber auch in einem Merkblatt über die steuerlichen Auswirkungen einer Auslandsttätigkeit von Arbeitnehmern unter http://www.meisen.biz/1_22_de.html.
Mit freundlichen Grüßen
Udo Meisen
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht