Sehr geehrter Ratsuchender,
sofern Sie einmalig Gelder als Privatmann an Privatpersonen als Darlehen hingeben, ist es kein Problem, egal, welche Größenordnung das Darlehen dann hat.
Eine Erlaubnis ist aber dann notwendeig, wenn dieses gewerbsmäßig (auf Dauer mit Gewinnerzielungsabsicht angelegt) erfolgt oder es in einem Umfang geschieht, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.
Wenn Sie also Darlehen in ähnlicher oder gleicher Weise wiederholt vergeben (Sie schreiben von Privatpersonen, also Mehrzahl, was für eine Wiederholung sprechen könnte), wäre damit schon die Voraussetzung der "Gewerbsmäßigkeit" erfüllt.
Entscheidend ist daher allein, ob einmalig oder mehrfach die Darlehen gewährt werden sollen. "Umfang" bezieht sich also nicht auf die einmalige Darlehenssumme, sondern die Anzahl der Darlehensgeschäfte.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg
Diese Antwort ist vom 12.05.2015 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: http://www.rechtsanwalt-bohle.de
E-Mail:
Vielen Dank schonmal für diese aufschlussreiche Antwort.
Ich werde nochmal kurz erklären worum es genau geht. Mit der Merzahl haben Sie recht.
Es geht darum das ich vorhabe bei "Crowd-Funding" Seiten Geld anzulegen / zu verleihen.
Meine Frage besteht nun eigentlich nicht darin ob ich einer oderer meherer Personen Geld leihe, (Es sind mehrere auf Geundlage des Crowd-Funding Prinzips) sondern darin wieviel Geld ich genau anlegen kann ohne beispielsweise Probleme wegen einer Banklizenz zu bekommen.
Vielen Dank nochmal.
Sehr geehrter Ratsuchender,
nach der geänderten Sachverhaltsdarstellung ist es so, dass der Plattformbetreiber der jeweiligen Seite eine Lizenz als Finanzierungsunternehmen nach dem KWG benötigen wird (siehe Bergfürst).
Diese Lizenz benötigen Sie als "Anleger" jedoch nicht, egal welche Höhe die Anlage auch hat, sod ass sie letztlich sowviel Geld anlegen können, wie Sie wollen (und dessen Verlust schlimmstenfalls verkraften können).
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg