Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Also Sie meinen, wenn Sie Ihrem Nachbarn die Zustimmung erteilen, wollen Sie das auch später ggf. selber genehmigt haben? Es gibt aber leider keine pauschale Genehmigung, d.h. wenn Sie widerrechtlich auf Grenze bauen wollen, dann ist das kein Automatismus. der Nachbar müsste dann ebenfalls zustimmen.
Wenn Sie das also auch wollen, müssten Sie auf beiden Grundstücken das eintragen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwältin Dr. Corina Seiter
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Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht