Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts und Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
1. Eine GmbH kann zwar nicht "Wohnen", aber die GmbH kann einen Mietvertrag über Wohnraum abschliessen und die Wohnung als Dienstwohnung den Mitarbeitern zur Verfügung stellen.
Das sind dann für die GmbH auch Betriebsausgaben. Ein geldwerter Vorteil ist für den GF nicht gegeben, wenn es sich hierbei um eine Dienstwohnung handelt, sprich der GF einen anderweitigen Hauptwohnsitz vorweisen kann.
In diesem Fall ist dann auch die Einrichtung der Wohnung als Betriebsausgabe anzusehen.
Ich darf darauf hinsweisen, dass das FA gerade in solchen Fällen streng prüfen wird. Die GmbH bzw. der GF sind in diesem Fall dann auch voll Nachweispflichtig.
2. Hinsichtlich der Pkw Nutzung ist entweder die 1% Regelung oder die Fahrtenbuchmethode möglich. Eine andere Variante gibt es leider nicht.
Im Rahmen der Fahrtenbuchmethode sind dann die Privatfahrten mit dem zum Betreibsvermögen gehörneden Pkw der geldwerte Vorteil.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass die Antwort der ersten Orientierung dient und eine Beratung beim Rechtsanwalt oder in dem Fall einem Steuerberater nicht ersetzen kann.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dominik Pacelt, Rechtsanwalt