Sehr geehrter Ratsuchender,
die Antwort ist auch verhältnismäßig einfach, da Sie sie quasi schon selbst vorgegeben haben.
Losgelöst von dem Konzept ist es für den Betreiber bestimmt sicherer, eine Limited auf Malta zu gründen und von dort die Geschäfte zu betreiben.
In Deutschland ünterliegen Sie strengeren Regeln.
Und wenn die Abgrenzung zwischen Geschicklichkeitsspiel und Glücksspiel Ihnen selbst schwierig erscheint, ist ein Glückspielverbot sehr wahrscheinlich.
Ein Glücksspiel liegt dann vor, wenn Gewinn und Verlust ausschließlich oder vorwiegend vom Zufall abhängen und eben nicht vom Geschick oder den Entscheidungen der Spieler. Die Grenze ist fließend.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Diese Antwort ist vom 25.10.2016 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Sehr geehrte Frau True-Bohle,
können sie uns sagen an wen wir uns konkret wenden können damit wir einwandfrei einordnen können ob unser Konzept (s. dazu den Anbieter www.Fanteam.com) als Glücksspiel oder Geschicklichkeitsspiel eingeordnet werden kann und wir wissen ob wir unser Geschäft in DT gründen können oder nach Malta/Gibraltar usw. ausweichen müssen?
Irgendjemand muss ja im Endeffekt entscheiden ob dies zu einem Glücksspielverbot führt oder eben nicht.
MfG Ratsuchender
Sehr v´geehrter Ratsuchender,
Sie werden bei der Landesbehörde nachfragen können, die die Erlaubnis erteilen müsste.
Jedes Bundesland hat eine eigene Behörde. So ist es in Niedersachsen das Land Niedersachsen vertreten durch das Ministerium für Inneres, Hannover.
Welches Bundesland hier zuständig ist, kann ich so nicht erkennen. Im Zweifel werden Sie aber immer beim jeweiligen Ministerium für Inneres nachfragen können.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle