Sehr geehrter Ratsuchender,
auf Ihren Einsatz beantworte ich die Frage wie folgt:
Eine Unterlassungserklärung ist ein beidseitiger Vertrag, der also auch von der Behörde angenommen werden müsste. Unterlassungserklärungen werden in der Regel auf Verlangen der Gegenseite abgegeben. Selber hereingereichte Erklärungen aus gleich welchen Gründen würden wohl auf keine Reaktion stoßen.
Ihre Absichtserklärung ist daher rechtlich unerheblich und wird weder ein Zwangsgeld oder eine Haft mit sich bringen.
Mit besten Grüssen
Fricke
RA
Antwort
vonRechtsanwalt Diplom Kaufmann Peter Fricke
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