Sehr geehrte Fragestellerin,
sollten Ihre Texte 1:1 übernommen werden, würde sich derjenige strafbar machen, der an Eides statt versichert, die Arbeit selbst und eigenhändig ohne fremde Hilfe angefertigt zu haben (§ 156 StGB
).
Sofern Sie damit rechnen können, könnte hierbei eventuell von Beihilfe die Rede sein können.
Hinsichtlich der eigenen Situation brauchen Sie allerdings keine Befürchtungen zu haben, sofern Sie selbst Ihre Prüfungen stets einwandfrei selbstständig gefertigt abgeben und ein solcher Grund nicht explizit in der Hochschulordnung geregelt ist, wovon ich allerdings nicht ausgehe.
Eine Exmatrikulation ohne Rechtsgrundlage wäre nicht möglich, auch nicht wegen "unwissenschaftlichen Verhaltens", sofern es nicht die eigenen Prüfungen betrifft.
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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