Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Der Kunde hat Ihnen gegenüber den Anscheine erweckt, er handle gewerblich und muss dies nun auch gegen sich gelten lassen.
Insoweit haben Sie es vertraglich auch mit einem Gewerbetreibenden zu tun.
Sie sind nicht verpflichtet, zu überprüfen, ob der Kunde tatsächlich eine Firma hat oder nicht.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Steffan Schwerin
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