Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ich würde die Mietrückstände genau aufschlüsseln (Miete August 2014 inHöhe von xy und Miete September 2014 in Höhe von xy) und dem Mieter nochmals fristlos außerordentlich kündigen zum 31.10.2014 und hilfsweise ordentlich.
Zudem ihn auffordern, die Rückstände umgehend bis spätestens 30.10.2014 zu begleichen. Solange der Mieter nicht die Schlüssel zu den Gewerberäumen übergeben hat, dürfen Sie nicht eigenmächtig die Räume betreten und die Gegenstände "beschlagnahmen" respektive wegschaffen.
Zieht der einfach Mieter aus, dürfen Sie als Vermieter Sachen, die mit dem Vermieterpfandrecht belastet sind, in seinen Besitz nehmen. Es ist jedoch nicht erlaubt, Sachen ohne sein Wissen zu entfernen.
Sie sollten auf alle Fälle eine Vollmacht vom Vermieter beilegen, die bestätigt, dass Sie für den Vermieter die Kündigung erklären dürfen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen