Sehr geehrter Fragesteller/in,
vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzten kann, sondern ausschließlich den Zweck hat, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Nun zu Ihrer Frage, welche ich unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworte:
Das Bürgerliche Gesetz sieht für einen Mietvertrag keine direkte Formvorschrift vor. Auch die §§ 578 Abs. 2
, 550 BGB
legen nur fest, was passiert, wenn keine Schriftform eingehalten wurde. Und die dort formulierte Rechtsfolge bezieht sich lediglich auf die Mietzeit, nicht auf einen Anspruch auf Nachholung der Schriftform.
Insofern kann ein Gewerbemietvertrag auch ohne Schriftform abgeschlossen sein.
Einen Anspruch auf Nachholung der Schriftform haben Sie lediglich, wenn dies Sie mit Ihrem Vermieter damals vereinbart haben. Sollten Sie dies getan haben, können Sie den Vermieter gerichtlich darauf verpflichten.
Anderenfalls erklären Sie einfach der Versicherung, dass ein Mietverhältnis nicht zwingend der Schriftform bedarf und dass Sie versichern, dass und mit wem das Gewerbemietverhältnis besteht.
Ich hoffe Ihnen weiter geholfen zu haben und stehe Ihnen gerne im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion, zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Marek Schauer
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 14.07.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Antwort
vonRechtsanwalt Marek Schauer
Baumschulenstraße 9-10
12437 Berlin
Tel: 030 26 03 97 63
Web: http://www.ra-schauer.de
E-Mail:
..ich möchte den Vermieter darauf verpflichten, mir diesen Gewerbemietvertrag rückwirkend auszustellen, da es damals so vereinbart war.In einem Nachtrag zu meinem 1994 geschlossenen
Mietvertrag wurde mir eine gewerbliche Nutzung genehmigt und diese
nahm ich seit 2004 war.Seit dieser Zeit versuche ich einen Gewerbemietvertrag für meine Räumlichkeiten zu bekommen, um eine Betriebshaftversicherung abzuschließen.Meine Versicherung hat mich aufgefordert einenGMV vorzulegen, worin ersichtlich ist welche genauen Tätigkeiten ich ausübe.
Wie kann ich den Vermieter darauf verpflichten?Direkt beim Amtsgericht?
Vielen Dank im Voraus
Ich möchte bitte den Termin für Heute absagen und melde mich in der nächsten Woche für einen neuen Termin.
Sehr geehrte/r Herr Fragesteller/in,
gerne beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:
Tatsächlich müssten Sie gegen den Vermieter gerichtlich vorgehen. Ob das Amts- oder das Landgericht zuständig ist, hängt vom Streitwert ab, den ich aus der Ferne nicht bestimmen kann.
Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben und gerne können Sie sich wegen eines neuen Termins oder einer Vertretung melden.
Mit freundlichen Grüßen
Marek Schauer