Sehr geehrter Fragesteller,
auf Ihre Frage darf ich antworten, wie folgt.
Grundsätzlich sind Sie als Vermieter aufgrund des Vermieterpfandrechts berechtigt, alles zu beschlagnahmen, was der Mieter in die angemieteten Räume hinein bringt. Dies hat jedoch seine Grenze da, wo auch der Gerichtsvollzieher nicht pfänden dürfte: Wenn der Schuldner die Gegenstände benötigt, um seiner Arbeit nachzugehen. Weil gewollt ist, dass er arbeitet und dann seine Schulden bezahlt.
Sowohl mit dem Werkzeug, als auch mit dem Pritschenwagen ist das also wahrscheinlich nicht möglich. Auch könnten Sie die Gegenstände nicht sofort veräußern, sondern die müssen öffentlich versteigert werden. Das alles ist also ein sehr aufwendiger und selten erfolgreicher Weg, weil das Pfandrecht aus den genannten Gründen meist nicht wirksam wird.
Besser ist es, den Mieter einmal mit 1 - 2 Freunden zu "stellen", wenn er gerade auf einer Baustelle kassiert hat und ihm das Geld abzuverlangen. Er kann dann eigentlich nicht viel machen, denn wenn er das Geld vor seinen Gläubigern versteckt, macht er sich ständig strafbar und kann deshalb nicht auf die Pauke hauen, wenn er es abgeben muss.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Auskunft behilflich sein,.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Brümmer
Rechtsanwältin
07.02.2020
|
18:43
Antwort
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