Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Für eine freiberufliche Tätigkeit I.S. eines Katalogberufes fehlt Ihnen momentan wohl noch die Ausblidung zb abgeschlossenes Musikstudium, da Sie mitgeteilt haben, dass Ihre Gruppe noch aus Schülern/Studenten besteht und Sie die Tätigkeit nebenbei ausüben; es dürfte auch der schöpferischen Leistung für die Einstufung als künstlerische Tätigkeit fehlen.
Da Sie hier aber Fanartikel verkaufen, liegt eine gewerbliche Tätigkeit vor. Es ist auch davon auszugehen, dass Sie mit der Tätigkeit Gewinnerzielungsabsicht hatten und somit kein Liebhaberei/Hobby vorlag.
Wenn Sie aber dauerhaft Verluste generieren, können Sie dem Gewerbeamt mitteilen, dass Sie die Musik als Hobby betreiben. Dies bringt jedoch auch mit sich, dass Sie die Verluste gegenüber dem Finanzamt nicht mehr geltend machen können.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Hermes, Rechtsanwalt