Sie müssen darauf achten, dass Sie die Berufsbezeichnung „Gärtner" nicht verwenden.
Ihr Vorhaben lässt sich am ehesten als „Baumschule" beschreiben, der Betrieb einer sogenannten Baumschule ist zulassungsfrei, es ist also insbesondere nicht erforderlich, dass ein Meisterbrief vorliegt. Dementsprechend steht Ihrer Unternehmensgründung nichts im Wege.
Sie müssen Ihr Gewerbe bei der örtlichen Behörde, also dem Gewerbeamt, anmelden. Sie müssen beim Finanzamt eine entsprechende Anmeldung vornehmen.
Solange Sie sich nicht als „Gärtner" bezeichnen oder in Ihrer Firmenbezeichnung derartiges verwenden, ist alles in Ordnung.