Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Leider muss ich ihnen mitteilen, dass Ihre Ansprüche bereits verjährt sein dürften. § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB
bestimmt, dass die Verjährung für Mängelgewährleistungsansprüche 2 Jahre beträgt. Diese begann mit Übergabe des Fahrzeuges an Sie in 2011, § 438 Abs. 2 BGB
. Da wir Mitte 2014 haben, dürften alle Ansprüche mittlerweile verjährt sein.
Diese Verjährungsvorschrift schlägt ferner auf andere Ansprüche durch, die nicht dem Mängelgewährleistungsrecht angehören.
Auch die Ford A1 Garantie wird Ihnen, wenn Sie diese nicht jährlich verlängert haben, nicht mehr helfen. Soweit ich das in Erfahrung bringen konnte, gilt diese nur 12 bzw. 24 Monate.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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Diese Antwort ist vom 22.08.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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