Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Grundsätzlich wird das Finanzamt eine Zurechnung des Kaufvertrages anhand der Anteile an der Immobilie vornehmen.
Eine Aufteilung in der Weise, dass die Großmutter nur Ihr Investment erhalten soll, hätte damals vertraglich vereinbart werden müssen, jetzt wäre dies eine gemischte Schenkung und somit steuerlich relevant.
Eine Aufteilung nach dem ursprünglichen Verhältnis des Investments wird man dann vortragen können, wenn man sagt, zwischen Mutter und Tochter bestand eine GbR, mit den Gesellschaftsanteilen in Höhe der jeweiligen Investments. Der Gesellschaftsvertrag kann mündlich erfolgen, der Großmutter diente ihr Teil der Immobilie ja auch nachweislich als Kapitalanlage.
Dann kann der Kaufpreis im Kaufvertrag auch mit 37,5% auf die Großmutter angesetzt werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Alex Park
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