Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Laut den AGB von GMX ist das Unternehmen tatsächlich berechtigt, bei falschen Daten den Account sofort zu sperren. Nichtsdestotrotz sind Emails rechtlich gesehen Erklärungen in elektronischer Form. Das bedeutet, dass auf Verträge durch Emails abgeschlossen werden können. Solche Verträge sind aufzubewahren.
Aus meiner Sicht haben Sie daher gegenüber GMX zumindest einen Herausgabeanspruch auf Ihre Emails, auch wenn Sie den Account nicht mehr selber nutzen können.
Daher sollten Sie unbedingt einen Anwalt einschalten, der mit GMX kommuniziert.
Als Hartz-IV-Empfänger brauchen Sie aber keinen Kredit aufzunehmen. Sie brauchen bloß mit dem ARGE-Bescheid, Mietvertrag und Kontoauszug zum für Sie zuständigen Amtsgericht gehen. Dort erhalten Sie einen Beratungshilfeschein. Den können Sie uns dann zusenden.
Es wird nur eine Selbstbeteiligung von 15 EUR fällig, den Rest übernimmt der Staat!
Gerne helfen wir Ihnen weiter.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 26.12.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwältin Dr. Corina Seiter
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Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Strafrecht