Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
- wer ist für die strafrechtliche Verfolgung bei unwahren Angaben in obigen Fall überhaupt zuständig?
Grundsätzlich das Land, in dem die Straftat begangen wurde. Wurde die falsche Versicherung in Spanien getätigt, so wären die dortigen Behörden zuständig. Wurde die Aussage auch in Deutschland vor einer Behörde nach § 156 StG, also eine Gericht getätigt, dann könnte auch eine Strafbarkeit in Deutschland infrage kommen.
- bei strafrechtlicher Verfolgung gegen Herrn Oscar Steding müsste zumindest eine Postadresse vorhanden sein - die Adresse auf Mallorca wird vermutlich nur eine Briefkastenadresse sein
Ohne bekannten Aufenthaltsort macht eine Strafverfolgung keinen Sinn.
- macht es überhaupt Sinn, gegen unwahren Aussagen in einer Eidesstattlichen Versicherung vorzugehen?
Eine Anzeige ist immer möglich, dürfte sich aber, wenn keine anderen Straftaten vorliegen, schnell in einer Einstellung der Ermittlungen verlaufen. Viel Sinn macht es daher meist nicht.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Alex Park
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