Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
In die Insolvenzmasse fallen sowohl Ihr Einzelunternehrmen als auch die Gesellschafteranteile an der GmbH.
Der Insolvenzverwalter wird hierbei in der Regel das Einzelunternehmen aus dem Insolvenzbeschlag freigeben damit Sie Ihren Lebensunterhalt finanzieren können. Im Gegenzug haben Sie den pfändbaren Betrag aus Ihrem Einkommen abzuführen. Dieser ist im Rahmen des Verfahrens zu ermitteln.
Hinsichtlich der Gesellschafterteile wird der Insolvenzverwalter eine Verwertung anstreben. Ob Sie die GmbH Anteile erwerben oder ein Dritter ist für den Insolvenzverwalter zweitrangig.
Der Wert bestimmt sich vornehmlich daran was ein Erwerber bereit ist zu zahlen,weniger nach dem eingezahlten Stammkapital.
Zur Vorbereitung eines Insolvenzverfahrens können Sie sich gerne an uns wenden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
30. Juli 2019
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13:54
Antwort
vonRechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
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Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA