Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Mit KBF meinen Sie sicherlich die KfW-Darlehen. Auch diese Verträge müssen mit einer Widerrufsbelehrung versehen werden, wenn sie mit einem Verbraucher geschlossen werden. Das ergibt sich aus § 495 BGB
.
Haben Sie das Darlehen aber nicht als Privatperson in Anspruch genommen, wozu auch Existenzgründer gehören, sondern für berufliche bzw. gewerbliche Zwecke, steht Ihnen kein Widerrufsrecht zu und mussten darüber auch nicht belehrt werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 06.10.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Schwartmann
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Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht