Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn der Gerichtsvollzieher den Schuldner nicht antrifft, hat er weitere Zustellungen vorzunehmen.
Wenn es den Schuldner aber antrifft und
nicht zustellt, verletzt er seine Dienstpflichten. Denn die Weigerung des Schuldners ist nicht relevant. Notfalls hat der Gerichtsvollzieher sich von der Polizei unterstützen zu lassen.
Ich empfehle die Rechnung nicht zu bezahlen und beim zuständigen Amtsgericht eine Dienstaufsichtsbeschwerde anzubringen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
16. März 2020
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01:07
Antwort
vonRechtsanwalt Helge Müller-Roden
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Fachanwalt für Arbeitsrecht