Sehr geehrter Fragesteller,
1. Ja, Sie haben ganz richtig gehandelt. - Vorausgesetzt, die Forderung besteht und das Verfahren ist auch ordnungsgemäß durchgeführt worden, ist es zu empfehlen (um weitere Zinsen und Kosten zu vermeiden), schnellstmöglich zu zahlen. Wenn Sie die Summe auf einmal vollständig aufbringen können, sollten Sie dies tun.
2. Wenn Sie zahlungsbereit und -fähig sind, können Sie anbieten, den Gerichtsvollzieher in seinem Büro aufzusuchen. Darauf wird er sich vermutlich einlassen, wenn Sie versichern, dort die volle Summe (inkl. Zinsen und Verfahrenskosten) zu zahlen. In dem Fall ist das Vollstreckungsverfahren damit beendet. Sie bekommen dann den Schuldtitel und eine Quittung ausgehändigt (§ 106 Ziff. 3 der Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher). Weitere Maßnahmen drohen nicht und die Sache ist erledigt.
Mit freundlichen Grüßen
M. Juhre
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 30.06.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Sehr geehrter Herr Juhre,
vielen Dank für Ihre Auskunft, die mich erstmal beruhigt. Da ich die Summe aufbringen kann und will, möchte ich natürlich "schnellstmöglich" zahlen.
Denken Sie eine Überweisung, die am Freitag ausgeführt wird oder eine Barzahlung ebenfalls am Freitag würde noch unter den Begriff "schnellstmöglich" fallen und vom Gerichtsvollzieher akzeptiert werden?
Da der Gerichtsvollzieher morgen Sprechstunde hat und dann vermutlich mein Schreiben vorfinden wird, erwarte ich nämlich seine Kontaktaufnahme evtl. schon morgen.
Besten Dank für Ihre Hilfe!!
Zu Ihrer Nachfrage:
Ich denke, es wird kein Problem geben, wenn das Geld innerhalb der nächsten Tage auf dem Dienstkonto des Gerichtsvollziehers gutgeschrieben ist.
Mit »schnellstmöglich« meinte ich, dass Sie sich kooperativ zeigen sollten, um weiteren Vollstreckungsmaßnahmen vorzubeugen. Da diese allerdings immer auch Grundrechtseingriffe darstellen, wird der Gerichtsvollzieher nicht leichtfertig handeln, sondern sicherlich noch bis Ende der Woche abwarten.
Mit freundlichen Grüßen
M. Juhre
Rechtsanwalt