Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Eine persönliche Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher ist der sicherste Weg der Zustellung. Den Zustellungsauftrag darf der Gerichtsvollzieher nicht ablehnen. Der Hinweis, dass ein Anwalt dafür zuständig wäre, ist nicht richtig. S. hier:
https://www.promietrecht.de/Zustellung/durch-Gerichtsvollzieher/Persoenliche-Zustellung-durch-Gerichtsvollzieher-beauftragen-E2099.htm
Sie gehen wie folgt vor:
1. Sie nutzen die Auftragsvorlage aus dem Link oben:
"Sehr geehrter Herr Gerichtsvollzieher / sehr geehrte Frau Gerichtsvollzieherin ....,
hiermit beauftrage ich Sie mit der Zustellung meines beigefügten Schreibens an: ....
und bitte Sie das anliegende Schreiben persönlich dem genannten Empfänger zuzustellen. Es handelt sich bei dem Schreiben um eine ... (z.B. fristgemäße Kündigung der Wohnung, fristlose Kündigung der Wohnung usw.) Das Schreiben muss bis spätestens am ........... dem Empfänger zugestellt werden, da eine Frist einzuhalten ist. ".
Es kann sein (unwahrscheinlich), dass Sie dann eine Rückmeldung vom GV bekommen, dass er ein Formular braucht. Denn seit dem 1.4.16 ist es Pflicht, die verbindlichen Gerichtsvollzieher-Formulare zu nutzen, wenn Geldforderungen vollstreckt werden sollen. Dann teilen Sie ihm mit, dass bei einem isolierten Zustellungsauftrag an den Gerichtsvollzieher das Formular zwar genutzt werden, zwingend ist dies jedoch nicht. S. hier:
https://www.iww.de/ve/vollstreckungspraxis/verbindliche-gerichtsvollzieher-formulare-gerichtsvollzieher-bei-geldforderungen-beauftragen-das-muessen-sie-wissen-f104432
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Achtung Archiv
Diese Antwort ist vom 26.05.2019 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Rückfrage vom Fragesteller
27.05.2019 | 09:50
Super Antwort.
Genauso wurde vorgegangen!
Was kann ich gegen den Gerichtsvollzieher unternehmen???
Nochmals Danke
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
27.05.2019 | 10:13
Guten Morgen,
...gerne
Was kann ich gegen den Gerichtsvollzieher unternehmen??? S. hier:
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/gottwaldmock-zwangsvollstreckung-zpo-753-vollstreck-5-rechtsbehelfe_idesk_PI17574_HI3269966.html
Freundliche Grüße Zelinskij