Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich wie folgt beantworten:
Urheberrechtlich ist die Veröffentlichung gerichtlicher Entscheidungen (Urteile, Beschlüsse und Verfügungen) im Internet unproblematisch. Gemäß § 5 UrhG
genießen gerichtliche Entscheidungen keinen urheberrechtlichen Schutz. BEACHTEN SIE ABER: Aus datenschutzrechtlichen Gründen müssen in der Entscheidung aufgeführte Namen sämtlicher beteiligten Personen nach h.M. grundsätzlich anonymisiert, d.h. unkenntlich gemacht werden.
FAZIT: Sie können Ihr Urteil in einschlägigen Internetforen veröffentlichen, solange Sie dafür Sorge tragen, dass sämtliche Namen der beteiligten Personen (Parteien, Rechtsanwälte, Zeugen, Sachverständige etc.) z.B. durch Schwärzen unkenntlich gemacht werden. Die Veröffentlichung der Marken- und Typbezeichnung des mangelhaften Pkw ist - augenscheinlich kommt es Ihnen hierauf an - dagegen unproblematisch.
Ich hoffe, Ihnen mit den vorangegangenen Ausführungen vorab weitergeholfen zu haben. Für Rückfragen stehe ich Ihnen weiterhin gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Iven
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 26.01.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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