Generalstaatsanwaltschaft hat Staatsanwaltschaft angewiesen, anzuklagen
15.03.2019 18:49
| Preis:
***,00 € |
Zusammenfassung:
Strafrechtlich vorgehen gegen Geschäftsführer
Ganz knapp zur Sache, Details s. bitte unten:
Unser GF Paul T. hatte ein gutes Verhaeltnis zum Shopbetreiber
Dr. Roland R. in W. Er hat dort jahrelang sehr gute kostenfreie
Infos von R. zu Vintage Uhren erhalten und einige Male bei ihm
Uhren eingekauft.
So auch 2016. Lieferung ist nie erfolgt. Schaden EUR 2.000.- + x.
Ein gegen R. gerichtetes Ermittlungsverfahren hat die
StA Moenchengladbach 2018 eingestellt mit der prophetischen
Aussage, 'R. werde die Uhren liefern'.
Dies ist nicht geschehen. R. hat uns bis zum heutigen
Tage nicht kontaktiert, obgleich Adresse, Telefonnummer
und E-Mail von uns seit vielen Jahren identisch sind.
Auf meine Beschwerde hat die Generalstaatsanwaltschaft
Duesseldorf angeordnet, dass das Ermittlungsverfahren
weitergefuehrt wird.
Wuerden Sie bitte dafuer sorgen, dass wir endlich unsere
insgesamt 4 Vintageuhren bekommen und die Sache sowohl
zivil- als auch strafrechtlich uebernehmen?
Es gibt zahlreiche weitere Korrespondenz von uns, unserem
SEO Herrn A. und Herrn RA Schaberl aus Muenchen.
Schaberl hat seine Taetigkeit aus Altersgruenden beendet.
Mit freundlichem kollegialen Gruss