Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben hier zusammenfassend im Rahmen einer Erstberatung unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten:
Die Zulässigkeit Ihres Bauvorhabens ergibt sich aus den Vorschriften des Baurechts. Das ist zum einen der Bebauungsplan (falls ein solcher gilt), das BauGB und die jeweils anzuwendende BauNVO, sowie insbesondere der bayrischen Bauordnung.
Ohne im einzelnen auf diese Vorschriften eingehen zu halte ich es für ratsam eine entsprechende Genehmigung einzuholen, etwa auch weil eine Sauna doch eine gewisse Brandgefahr mit sich bringt (erwägen Sie Ihre Gebäudeversicherung und/oder Hausratversicherung entsprechend zu informieren).
Nur nach Durchsicht all dieser Vorschriften liesen sich Ihre Fragen genauer beantworten - ich hoffe sie haben verständnis dafür, daß dies im hiesigen Rahmen einer erstberatung nicht möglich ist.
Am einfachsten wäre wohl eine entsprechende Nachfrage bei den zuständigen Baubehörden (Landratsamt). Die Zuständigkeiten werden ihnen auch von ihrer Gemeinde oder dem Landratsamt mitgeteilt.
Erst nach Versagung einer entsprechenden Genehmigung (falls erforderlich) würde es Sinn machen in eine umfassende juristische Prüfung diesbezüglich einzusteigen.
Ich hoffe, Ihren einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung nicht eine umfassende Prüfung an Hand aller Unterlagen und gegebenfalls weiter Ermittlungen zum Sachverhalt ersetzen kann. Gerne weise ich darauf hin, dass Sie im die Möglichkeit haben eine kostenlose Nachfrage zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Lautenschläger
Rechtsanwalt