Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung des von Ihnen geminderten Einsatzes wie folgt:
Sollte sich aus dem Mietvertrag (in den ich leider keine Einsicht halten konnte) nichts anderes ergeben, muss grundsätzlich der Vermieter die Schäden auf seine Kosten beheben.
Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte!
Bitte berücksichtigen Sie allerdings, dass es sich bei meiner Antwort in diesem Forum lediglich um eine erste Einschätzung handeln soll. Das persönliche Gespräch mit einem Rechtsanwalt kann hierdurch nicht ersetzt werden.
Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Abend und verbleibe mit freundlichen Grüßen aus Mainz,
Nino Jakovac
Rechtsanwalt