Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die genauen Kosten des Erbschein lassen sich aufgrund Ihrer Informationen nicht beziffern. Kosten fallen für jeden Erben an und werden nach den einzelnen Erbanteilen, aus dem gesamten Vermögenswert der Erbschaft, berechnet.
Ist Ihr Erbteil also NULL, dann wird auch der Erbschein für Sie nichts kosten, bzw. nur eine Minimalgebühr.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
26. Juli 2015
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12:34
Antwort
vonRechtsanwältin Wibke Türk
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