Sehr geehrte Fragestellerin,
ich beantworte die gestellte Frage auf der Grundlage Ihrer Angaben. Bitte beachten Sie, dass auch nur kleine Abweichungen hiervon zu einer anderen Lösung führen können.
Ich gehe zunächst davon aus, dass Sie mit der Abkürzung "gv" Gerichtsverhandlung meinen. Ich gehe daher weiter davon aus, dass gegen Sie eine Freiheitsstrafe verhängt wurde, die aber zur Bewährung ausgesetzt wurde, und dass die Bewährungsauflage die Zahlung der 500 € war. In diesem Fall dient die Gerichtsverhandlung nur der Prüfung der Frage, ob die Bewährung zu widerrufen ist. Das halte ich in Ihrem Fall für äußerst unwahrscheinlich: Zwar haben Sie die erste Rate etwas zu spät gezahlt, dafür aber die 2 Folgeraten gleich im Voraus. Damit haben Sie gezeigt, dass Sie der Bewährungsauflage nachkommen. Wenn Sie dem Gericht jetzt auch noch einigermaßen nachvollziehbar erklären können, warum es zu der verspäteten Zahlung kam, sehe ich Ihre Bewährung nicht in Gefahr.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben.
Wenn Sie hierzu noch weitere Fragen haben, nutzen Sie bitte die Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Diana Blum
Rechtsanwältin