Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte gerne Ihre Fragen im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und den Vorgaben dieser Plattform.
Die Überwachung der Kapitalanlagen im Ausland erfolgt im Verbundd der europäischen Staaten. So muss die deutsche Finanzverwaltung selbst nicht Ihre Geldbewegungen beobachten, was personell gar nicht möglich ist, sondern erhält durch Kontrollmitteilungen aus dem Ausland hier die erforderlichen Angaben. Von einer "Dauerbeobachtung" kann jedoch nicht die Rede sein.
Wenn ein Steuerpflichtiger Gelder im europäischen Ausland anlegt, wird von der dortigen Finanzverwaltung eine Mitteilung an das Bundesamt für Steuern erteilt.
(BMF-Schreiben vom 30.01.2008; BStBl I 2008, S. 320)
Die erfolgten Zinszahlungen werden einmal jährlich automatisch mitgeteilt, und zwar binnen sechs Monaten nach dem Ende des Kalenderjahres.
Daher ist die Kontrolle doch recht dicht, Sie sollten bei dem
Anlageinstitut einfach einmal nachfragen, wie diese dies handhaben und ob Sie eine Kopie der Mitteilung erhalten können. Oft sind diese Bescheinigungen nämlich fehlerhaft.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen, für eien Nachfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin