Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie stellen zwar keine ausdrückliche Frage, jedoch gehe ich davon aus, dass sie nach einem möglichen Rechtsanspruch auf Gehaltserhöhung fragen möchten.
Ein solcher allgemeiner Anspruch, etwa nach einer bestimmten Dauer der Betriebszugehörigkeit eine Erhöhung der Vergütung verlangen zu können, gibt es aber leider nicht.
Da ihr Betrieb einem Tarifvertrag unterworfen ist, muss Ihre Vergütung natürlich den tariflichen Regelungen entsprechen. Dies ist aber nach Ihrer Schilderung jedenfalls nach Aussage des Arbeitgebers der Fall.
Ihnen wird daher nichts anderes übrig bleiben, als von Zeit zu Zeit in günstigen Momenten nachzuhaken oder sich nach anderen Alternativen auf dem Arbeitsmarkt umzusehen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Sascha Steidel, Rechtsanwalt
5. März 2012
|
09:36
Antwort
vonRechtsanwalt Sascha Steidel
Wrangelstrasse 16
24105 Kiel
Tel: 0431-895990
Web: http://www.kanzlei-steidel.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Sascha Steidel
Fachanwalt für Familienrecht