Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie müssen überprüfen, von welchem Datum der Mahnbescheidsantrag datiert. Hatten Sie zu diesem Datum die Zahlung bereits geleistet, sollten Sie Widerspruch einlegen. Dann bestünde zum Zeitpunkt des Antrags auf Erlass des Mahnbescheides kein Verzug und damit auch kein Schadensersatzanspruch ( Kosten und Zinsen ) mehr.
Anderenfalls - lief also das gerichtliche Mahnverfahren bereits als Sie zahlten- müssen Sie die Kosten und Zinsen leider noch zahlen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen