Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ich habe den Mietvertrag nicht vorliegen. Wenn aber die Gartennutzung ausdrücklich geregelt wurde, nutzen Sie den Garten allein und niemand anderes darf diesen betreten.
Wenn Vermieter eine Eigentümergemeinschaft ist, müssen Schreiben usw. auch von dieser kommen und nicht von einer Einzelperson, es sei denn, diese wäre alleinvertretungsberechtigt.
Ob Sie den Garten pflegen oder sich eine Firma kümmert, muss ja irgendwie vertraglich geregelt sein.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11
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Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Danke schon mal.
Meine Wohnung gehört einer Person aber das Grundstück, also auch mein Garten, nach Aussage meines Vermieter, einer Eigentümergemeinschaft.
Ist mein Mietvertrag mit der Garten Alleinnutzung nun rechtlich bindend oder nicht? Er alleine hat mir Wohnung, Terrasse und Garten vermietet.
Darf ich die anderen Eigentümer nun meines Gartens verweisen oder nicht? Schriftlich hab ich nur meinen Mietvertrag und die Email dass der Garten versehentlich mit vermietet wurde.
Im Mietvertrag steht zur Gartenpflege: soweit dem Mieter Gartenfläche gem. Paragraph 1 des Vertrages zur Nutzung überlassen wurde, ist er verpflichtet, den Garten auf eigene Kosten im üblichen Rahmen zu pflegen, insbesondere während der Wachstumszeitden Rasen zu mähen, sowie das fachliche Beschneiden von Sträuchern und Hecken durchzuführen. Eine Veränderung der Gartenanlage ist ohne Zustimmung des Vermieters nicht gestattet. Hierzu zählen insbesondere Beseitigung oder Neuanlage von Rasenflächen, Gehölzen, andere mehrjährige Anpflanzungen usw. Dr Mieter hat die für die Gartenpflege erforderlichen Gerätschaften, Düngemittel usw. zu stellen sowie die Gartenabfälle auf eigene Kosten zu entsorgen. Soweit die Gartenfläche vom Mieter mit genutzt werden darf, übernimmt er nach Anweisung des Vermieters abwechselnd die vorstehend genannten Arbeiten.
Soweit die Arbeit durch den Vermieter ausgeführt oder beauftragt und nach Paragraph 4 Ziffer 3 auf den Mieter umgelegt werden, entfallen die o.g. Verpflichtungen des Mieters. Der Vermieter ist auch im laufenden Mietverhältnis berechtigt durch schriftliche Erklärung zu bestimmen, dass diese Arbeiten von ihm oder Beauftragten ausgeführt ubd die Kosten gem. Paragraph 4 Ziffer 3 als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden, soweit dies nach billigem Ermessen unter Abwägung der Belange der Gesamtheit der Mieter zweckmäßig erscheint. Die Erklärung ist nur vor Beginn eines Abrechnungszeitraumes zulässig.
Bitte sagen Sie mir ob der Garten mir trotz des gemeinschaftlich Eigentums zur Alleinnutzung bestehen bleibt
Und ob der Gartenservice ohne Vorankündigung einfach in den Garten darf. Gleiches beim Vermieter. Ich möchte ihn nicht im Garten stehen haben. Vor allem nicht unangekündigt.
Ist mein Mietvertrag mit der Garten Alleinnutzung nun rechtlich bindend oder nicht? Er alleine hat mir Wohnung, Terrasse und Garten vermietet.
- Ja, Sie dürfen sich ja darauf verlassen.
Darf ich die anderen Eigentümer nun meines Gartens verweisen oder nicht?
- ja, das dürfen Sie.
Bitte sagen Sie mir ob der Garten mir trotz des gemeinschaftlich Eigentums zur Alleinnutzung bestehen bleibt
- Es ist Ihr Garten, der Ihnen zur alleinigen Nutzung vermietet wurde.
Und ob der Gartenservice ohne Vorankündigung einfach in den Garten darf. Gleiches beim Vermieter. Ich möchte ihn nicht im Garten stehen haben. Vor allem nicht unangekündigt.
- es ist geregelt, dass Sie den Garten allein nutzen und auch pflegen. Daher darf da auch keine Firma rein.