Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
- Neben dem Hersteller darf auch der Verkäufer und jeder sonstige Dritte eine Garantie geben, wie sich aus § 443 BGB
eindeutig ergibt.
- Die grundsätzlichen Anforderungen an das Garantieversprechen ergeben sich ebenfalls direkt aus dem Gesetz, § 479 BGB
(wobei ich unterstelle, dass Ihre Kunden Verbraucher und keine Unternehmer sind):
Eine Garantieerklärung muss einfach und verständlich abgefasst sein. Sie muss enthalten:
1.den Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers sowie darauf, dass sie durch die Garantie nicht eingeschränkt werden, und
2.den Inhalt der Garantie und alle wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind, insbesondere die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes sowie Namen und Anschrift des Garantiegebers.
- Der Verbraucher kann verlangen, dass ihm die Garantieerklärung in Textform mitgeteilt wird. Wenn die Garantieurkunde alle wesentlichen Angaben zur Garantie enthält, reicht dies aus. Kommt der Vertrag aber bereits vor Erhalt des Produkts zustande, sollte die Garantieerklärung auch in die Vertragsbestätigung (z.B. E-Mail) mit aufgenommen werden.
- Zudem sind Sie als Händler nach § 312a Absatz 2 BGB
, § 246 und § 246a §1 EGBGB
verpflichtet, dem Verbraucher vor Abgabe von dessen Vertragserklärung alle Informationen über das Bestehen und die Bedingungen der Garantie in klarer und verständlicher Weise zur Verfügung zu stellen.
Vorstehendes gilt im Übrigen nicht nur für Ihre eigenen Garantieversprechen, sondern kann auch für Garantien des Herstellers gelten - auch hierüber muss der Händler ggf. informieren!
Leider gibt es im Bereich der Garantieversprechen viele rechtliche Fallstricke, was bereits zu einigen Abmahnungen geführt hat. Deshalb rate ich an, dass Sie die Umsetzung des Garantieversprechens von einer auf Kauf- und Internetrecht spezialisierten Kanzlei konkret prüfen lassen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen