Sehr geehrte Fragestellerin,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Vertragspartnerin ist die Firma Euronics. D.h., Rechtsansprüche müssen Sie stets gegen Euronics geltend machen und nicht gegen die Firma Bauknecht.
2.
Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre. Wenn Sie die Gefriertruhe am 16.06.2016 erhalten haben, wäre die Gewährleistung also am 16.06.2018 abgelaufen.
Vor diesem Hintergrund haben alle Reparaturversuche außerhalb der Gewährleistungsfrist stattgefunden. Das wiederum bedeutet, dass Sie die Kosten für die Reparatur selbst tragen müssen.
Einzig die Möglichkeit der Kulanz kann Kosten ersparen. Ob Ihr Vertragspartner, die Firma Euronics, im Wege der Kulanz für die Reparatur und die Ersatzteile keine Kosten geltend macht, liegt allein im Ermessen von Euronics. Einen Rechtsanspruch auf Kulanz haben Sie aber nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt
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