Sehr geehrte(r) Fragensteller(in),
aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Grundsätzlich hat Ihr Nachbar etwaige Schäden, die Ihnen aufgrund des Abrisses entstanden sind, zu ersetzen. Ein Recht darauf, dass Sie nunmehr die Wand verputzen müssten ist nicht ersichtlich. Gegebenenfalls hätten Sie jedoch Anspruch auf Ersatz der Kosten für das Verputzen. Wurden die Garagen gleichzeitig errichtet oder welche der Garagen wurde angebaut?
Ich hoffe Ihre Fragen zufrieden stellend beantwortet zu haben.
Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.
Bitte beachten Sie, dass die Antwort auf Ihren Angaben beruht und sich die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes nur bei Kenntnis aller Details der Sache vollumfänglich und sicher treffen lässt.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas M. Boukai
- Rechtsanwalt -