Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:
Bei einem ASP- bzw. SaaS-Angebot oder bei jeder anderen Form des Remote-Zugriffs über ein Netzwerk muss der Quellcode grundsätzlich nicht zugänglich gemacht werden. Denn die GPLv3 stellt nunmehr explizit klar, dass die Lizenzpflichten nur erfüllt werden müssen, wenn bei der Nutzung auch eine Kopie der Software übertragen wird.
Wenn ich Sie richtig verstehe, handelt es sich bei Ihrem Projekt aber um eine reine Webapplikation und gerade nicht um einen Weitervertrieb der GPL-geschützten Software, sodass die GPLv3 nicht greifen dürfte.
Solange die Software nicht (auch) unter der AGPL veröffentlicht wurde (die in Ziff. 13 eine Offenlegungspflicht auch bei Webapplikationen vorsieht), sehe ich daher zumindest nach Ihrer kurzen Schilderung kein Problem bezüglich des von Ihnen geplanten Projekts.
Ich hoffe, Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung ermöglicht zu haben. Bei Unklarheiten benutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.
Bedenken Sie bitte, dass ich Ihnen hier im Rahmen einer Erstberatung ohne Kenntnis aller Umstände keinen abschließenden Rat geben kann. Sofern Sie eine abschließende Beurteilung des Sachverhaltes wünschen, empfehle ich, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren und die Sachlage mit diesem bei Einsicht in sämtliche Unterlagen konkret zu erörtern.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 20.04.2013 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
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Rechtsanwalt Jan Wilking
Guten Abend
Vielen Dank für die Informationen!
Jedoch liefere ich einen PC aus, wo ich die GPL Software auf die Hardware abgestimmt installiere. Daher kauft der Kunde den PC mit installierter GPL Software on mir im Web.
Die Visualisierung der Outputs der GPL Software läuft auf dem selben PC.
Für das Assembling des PC und Konfiguration kann ich Geld verlangen, jedoch nicht für die Software die unter der GPL steht, richtig?
Vielen Dank
Vielen Dank für Ihre Nachfrage und die weiteren Informationen.
Wenn Sie die Software vorinstalliert auf einem PC anbieten, liegt ein Weitervertrieb vor, sodass bezüglich der GPL-lizenzierten Software die Lizenzbedingungen der GPLv3 zu beachten sind, u.a. Ziff. 4 GPLv3 (Urheberrechtsvermerk, Beigabe des Lizenztextes etc.). Für die Installation und Weitergabe der unveränderten GPL-Software können Sie aber eine beliebige Vergütung verlangen, siehe Ziff. 4 GPLv3 letzter Satz (wobei Sie dann aber ggf. auch umfangreicher für Mängel der Software haftbar gemacht werden können).
Wenn Ihre eigene Entwicklung (Web-Applikation, Visualisierung) lediglich auf den Schnittstellen der GPL-Software ansetzt, brauchen Sie diese Software nicht unbedingt ebenfalls unter der GPLv3-Lizenz veröffentlichen - eine Offenlegung Ihrer Software ist daher nicht zwingend erforderlich.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen