Guten Tag,
es ist kaum möglich, nach Rückkehr aus dem Ausland wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zu kommen. Dies setzt in der Regel voraus, daß während der Auslandszeit eine freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung vorgenommen wurde. Ich gehe davon aus, daß dies bei Ihnen nicht der Fall war.
Eine Ausnahme besteht, wenn Sie unter 23 Jahren sind und bislang über die Familienversicherung versichert waren. Diese Versicherung würde dann automatisch wieder aufleben.
Ansonsten haben Sie nach § 9 Abs. 1 Ziffer 5 SGB V
nur die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung, wenn die Versicherung aufgrund des Auslandsaufenthaltes endete und Sie innerhalb von zwei Monaten nach Rückkehr in die Bundesrepublik wieder eine Beschäftigung aufnehmen.
Sie sollten noch prüfen, inwieweit die Unterhaltspflicht Ihres Ex-Mannes auch möglich Krankenversicherungsbeiträge umfasst. Diese sind in der Regel über den Unterhalt abgedeckt.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundliche Grüßen
Michael Weiß
Rechtsanwalt und auch Fachanwalt für Arbeitsrecht
Esenser Straße 19
26603 Aurich
Tel. 04941 60 53 47
Fax. 04941 60 53 48
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Diese Antwort ist vom 15.11.2004 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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