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Diese Antwort ist vom 28.08.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wenn Sie Ihre Wohnung in Deutschland beibehalten und dort auch Rundfunkgeräte zum Empfang bereitgehalten werden, sind diese Geräte auch weiterhin gebührenpflichtig - egal ob sie im Keller oder im Wohnzimmer stehen. Denn Sie könnten ja jederzeit Ihre Wohnung aufsuchen und das Gerät in Betrieb nehmen.
Anders sieht es aus, wenn sie Ihre Wohnung in Deutschland abgemeldet haben und ihre Geräte mit ins Ausland genommen haben.
Dann müssten Sie natürlich keine Rundfunkgebühren zahlen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für Rückfragen und die weitere Vertretung selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Rechtsanwalt
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Rechtsanwalt A. Schwartmann
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Nachfrage vom Fragesteller
29.08.2008 | 09:02
Hallo Herr Schwartmann,
die Wohnung (Eigentumswohnung) wird behalten. Allerdings wird der Wohnsitz in Deutschland abgemeldet. Ich ziehe nach Nordamerika und werde dort möbliert mieten. Wie sieht es aus , wenn ich die Geräte für den Zeitraum ausserhalb meiner Wohnung einlagere? Theoretisch müsste danach ja jeder in Deutschland GEZ zahlen, da er sich jederzeit einen Fernseher ins Wohnzimmer stellen kann (egal ob vom Nachbarn 3 Häuser weiter geholt oder aus dem Keller).
Vielen Dank
Peter Jung
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
29.08.2008 | 16:06
Vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag halten Sie ein Gerät zum Empfang bereit, wenn es ohne großen technischen Aufwand in Betrieb genommen werden kann. Auslagern hilft gegen diese anachronistischen staatlichen Zwangsgebühren also leider nicht.
Unterstellt, Sie würden Ihre Geräte stattdessen Freunden zur Benutzung überlassen, wären sie dort aber wohl nicht gebührenpflichtig, sofern dort bereits Erstgeräte angemeldet sind. Sie sollten die Geräte dann aber ordnungsgemäß abmelden. Erfahrungen mit der GEZ legen den Rat nahe, dies per Einschreiben zu machen und einen Zeugen hinzuzuziehen, der später bestätigen kann, dass er gesehen hat, wie Sie die Abmeldung in den Umschlag gelegt und dann per Einschreiben/registered mail abgeschickt haben.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann