Guten Morgen,
ich beantworte Ihre Anfrage auf der Grundlage der dazu mitgeteilten Informationen wie folgt:
Ihre Garage ist eben nicht nur durch das Wohnhaus erreichbar, sondern von außen auch direkt durch das Garagentor. Damit kann nicht mehr von einem Teil des Privathaushaltes gesprochen werden.
Sie werden daher separat die Rundfunkgebühren zahlen müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 09.07.2018 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Otto
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