Guten Morgen,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Da Ihre Mutter die Anmeldung unterschrieben hat, ohne dazu bevollmächtigt gewesen zu sein, dürften Sie dadurch nicht zur Nachzahlung verpflichtet werden. Denn wie Sie zu recht feststellen, hat der Rundfunkteilnehmer die Anmeldung vorzunehmen. Ohne entsprechende Vollmacht kann dies nicht von einem Dritten veranlasst werden.
Sie sollten also umgehend der Rundfunkgebührenabteilung des MDR gegenüber klarstellen, daß die Nachzahlungsforderung nicht besteht, da von Ihnen kein Gerät angemeldet wurde.
Da Ihre Mutter aber bereits mitgeteilt hat, daß Sie über ein Radio und einen Fernseher verfügen, sollten Sie die tatsächliche Sachlage klarstellen. Zwar müsste der MDR Ihnen beweisen, daß Sie die Geräte zum Empfang bereithalten. In Punkto Radiogerät zumindest wäre der MDR aber im Recht und könnte sich auf die Aussage Ihrer Mutter berufen.
Stellen Sie also klar, daß Sie erst seit 10/01 ein Radio besitzen und es sich bei dem Fernseher nur um einen PC-Monitor handelt. Das Radiogerät sollten Sie dann rückwirkend anmelden. Die dadurch entstehende Nachforderung wird aber weit unter der jetzt im Raume stehenden Forderung liegen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 09.08.2005 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Schwartmann
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Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Danke für ihre sehr schnelle Antwort
Sie schreiben: „In Punkto Radiogerät zumindest wäre der MDR aber im Recht und könnte sich auf die Aussage Ihrer Mutter berufen“.
Da ich vor 10.2001 kein Rundfunkgerät bessern habe, nehme ich an, das sie die Antwort meiner Mutter in den Mund gelegt haben, oder sie es verwechselt hat; Rundfunkgerät mit CD Payer, der ebenfalls über den PC bzw. Verstärker läuft. Nun, wer liegt in der Beweispflicht? Wenn meine Mutter auch diese Verwechslung bestätigt?
Vielen Dank noch mal
T.K.
Der MDR müsste Ihnen beweisen, daß Sie schon vor 2001 ein Radio besaßen. Dafür wird sie sich auf die Auskunft Ihrer Mutter berufen. Aber diese kann Ihre Mutter natürlich korrigieren, so daß Sie letztlich mit der Korrektur der Anmeldung bzw. der Neuanmeldung Erfolg haben sollten.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann