Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
mit der Befristung meinen Sie wahrscheinlich die Befristung des Schwerbehindertenausweises. Gegen die Befristung können Sie zulässigerweise Widerspruch und auch (Monatsfrist beachten!) Klage erheben (Sozialgericht Köln, Urteil vom 27.01.2010 - S 21 SB 35/09
).
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, dass diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.
Nutzen Sie bei Rückfragen gern die kostenlose Nachfragefunktion!
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt
26.02.2020
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00:10
Antwort
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