Sehr geehrte Damen und Herren,
viele glauben, daß aufgrund eines Urteils des EuGH (gerichtliches Az.: C-476/01
vom 29.04.2004), wonach alle EU-Führerscheine in Deutschland anerkannt werden müssen, sie vereinfacht einen Führerschein erwerben können, in dem Sie z.B. ins EU -Ausland gehen
Dies ist aber nur dann möglich - und wird dann auch nur in Deutschland anerkannt -, wenn Sie mehr als 185 Tage dort gelebt haben. Wer zum Zeitpunkt des Erwerbs der ausländischen Fahrerlaubnis seinen ständigen Aufenthalt in Deutschland hatte, erwirbt damit keine in Deutschland wirksame Fahrerlaubnis.
Wichtig: Personen, die ihre ausländische Fahrerlaubnis noch nicht länger als 2 Jahre besitzen, unterliegen den deutschen Regelungen des Führerscheins auf Probe. Daher müssen diese Personen ihren ausländischen Führerschein innerhalb von 185 Tagen nach Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland bei der zuständigen Verwaltungsbehörde registrieren lassen.
Haben Sie den Führerschein aber erworben, und haben z.B. die Sperrfrist nicht angegeben, so wird z.B. in der Schweiz und in Deutschland davon ausgegangen, daß Sie den Führerschein unter Angabe von falscher Tatsachen erworben haben. Dies kann zur Folge haben, daß Sie sich in der Schweiz strafbar machen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 26.01.2005 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Sehr geehrter Herr Wille,
Ihre Antwort entspricht nicht meiner Frage.
Ich brauche keine Fahrerlaubnis in Deutschland, auch liegt keine Sperrzeit vor. Ich benötige eine Fahrerlaubnis für die Schweiz. Meine Frage lautet: Hat der Kenianische Führerschein in der Schweiz Gültigkeit? Oder muß der Umgeschrieben werden? Wenn ja, unter welchen Bedingungen, bei welcher Stelle. Oder ist der CZ-EU-Führerschein besser?
Kern meiner Frage:hat Kenianischer FS Gültigkeit in der Schweiz?
Ich bitte um die Beantwortung meiner Frage.
Mit freundlichem Gruß
Sehr geehrter Herr Wille,
Ihre Antwort entspricht nicht meiner Frage.
Ich brauche keine Fahrerlaubnis in Deutschland, auch liegt keine Sperrzeit vor. Ich benötige eine Fahrerlaubnis für die Schweiz. Meine Frage lautet: Hat der Kenianische Führerschein in der Schweiz Gültigkeit? Oder muß der Umgeschrieben werden? Wenn ja, unter welchen Bedingungen, bei welcher Stelle. Oder ist der CZ-EU-Führerschein besser?
Kern meiner Frage:hat Kenianischer FS Gültigkeit in der Schweiz?
Ich bitte um die Beantwortung meiner Frage.
Mit freundlichem Gruß
Der Führerschein aus Kenia wird nur vorübergehend gelten (maximal 6 Monate). Es muß aber mindestens eine öffentlich beglaubigte Übersetzung beiliegen.
Gleiches gilt für die EU Führerschein.