Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass in Deutschland zwischen Fahrerlaubnis und Führerschein rechtlich zu unterscheiden ist, auch wenn beide Begriffe oft als Synonym verwendet wird.
Der Führerschein ist die amtliche Urkunde. Diese Urkunde erklärt, dass die im Führerschein genannte Person zum Führen von bestimmten Kraftfahrzeugen zugelassen ist (Fahrerlaubnis).
Zitat:Kann ich meinen Führerschein noch umschreiben lassen wenn das Fahrverbot und Führerscheinenzug noch nicht rechtskräftig ist ?
Für die Umschreibung des Deutschen Führerscheins gegen einen Schweizer Führerausweis muss u.a. der "alte" gültige Führerschein dem Straßenverkehrsamt des zuständigen Wohnkantons vorgelegt werden. Dieser wird nach Überprüfung anschließend an die ausstellende deutsche Behörde zurückgeschickt. Es besteht somit ein Informationsaustausch zwischen den Verkehrsbehörden.
Falls der Führerschein bereits sichergestellt bzw. beschlagnahmt worden ist, scheitert eine Umschreibung schon daran. Andernfalls wäre eine Umschreibung grundsätzlich möglich.
Zitat:Und kann mir Deutschland dann wenn das Urteil rechtskräftig ist meinen Schweizer Führerschein einziehen
Den Schweizer Führerausweis können die deutschen Behörden nicht einziehen.
Jedoch kann aufgrund der bevorstehenden Verurteilung wegen Teilnahme am Straßenverkehr unter BTM auch die Behörden in der Schweiz einen Warn- und Sicherungsentzug noch nachträglich erlassen.
Der Gesetzgeber der Schweiz hat mit Art. 16cbis Strassenverkehrsgesetz (SVG) den Führerausweisentzug nach einer Widerhandlung im Ausland ermöglicht. (Vor Kraft treten des Gesetzes im Jahr 2008 war das insoweit ohne Weiteres nicht möglich.) Danach kann der Lernfahr- oder der Führerausweis entzogen werden, wenn ein Fahrverbot im Ausland verfügt wurde und die Widerhandlung nach den Artikeln 16b und 16c als mitterlschwer oder schwer zu qualifizieren sind.
Nach Art. 16c Abs. 1 lit. c SVG wird das Führen eines Motorfahrzeugs wegen Betäubungsmitteleinflusses als schwere Widerhandlung qualifiziert.
Selbst wenn eine Umschreibung noch durchgeführt wird, kann davon ausgegangen werden, dass mit rechtskräftiger Verurteilung in Deutschland die Behörden in der Schweiz wegen der Widerhandlung den ausgestellten Führerausweis nachträglich entziehen werden.
Vom Führen eines Kraftfahrzeugs mit einem deutschen Führerschein in der Schweiz bei bestehendem Fahrverbot in Deutschland wird dringend abgeraten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen