Sehr geehrter Ratsuchender,
zunächst bleibt abzuwarten, ob Sie einen Anhörungsbogen von der Bußgeldstelle erhalten.
Dann sollten Sie einen Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin für Verkehrsrecht aufsuchen.
Diese/r beantragt Akteneinsicht und bespricht mit Ihnen das weitere Vorgehen.
Auch wenn es keine Fehler bei der Messung gibt und Sie als Fahrer klar zu identfizieren sind, kann die Bußgeldstelle von einem Fahrverbot gegen Erhöhung des Bußgeldes (das Doppelte bis Dreifache) absehen.
Hier muss dann aber u.a. glaubhaft mit Existenzgefährdung bei Vollzug des Fahrverbots und schlechter Anbindung an öffentlich Verkehrsmittel argumentiert werden.
Sie müssen stärker betroffen sein als jeder andere Berufspendler, der zu schnell gefahren ist.
Auch kann mit der Unverhältnismäßigkeit eines Fahrverbotes durch die aktuelle Regel-Verschärfung (Fahrverbot ab 26 km/h zu schnell außerorts) argumentiert werden
> Ja es ist möglich, dass sie den Führerschein nicht abgeben müssen. Verteidiger/in beauftragen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt