Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage der von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen im Rahmen einer anwaltlichen Erstberatung unter Berücksichtigung des von Ihnen gewählten Einsatzes gerne kurz beantworte.
Zu der Frage, ob Fristen auch zu laufen beginnen, wenn der Adressat einer E-Mail in CC und nicht im TO aufgenommen wurde, gibt es keine mir bekannte Rechtsprechung. Es gibt lediglich aktuelle Entscheidungen, welche aber hauptsächlich den Datenschutz zum Gegenstand haben. So ist es aus Datenschutzgründen problematisch mehrere Empfänger im CC Feld statt im BCC zu platzieren.
Das CC Feld dient dem dem Zweck, Kopien einer E-Mail (carbon copy) an Personen zu senden, welche nicht primär Adressat der Nachricht sind.
Ob hier Fristen zu laufen beginnen, ist stets im Einzelfall zu prüfen:
Wenn in der besagten E-Mail der Vereinsvorsitzender in der Anrede direkt angesprochen wird, spricht dies m.E. dafür, dass bei den CC-Empfängern kein wirksamer Zugang zu sehen ist, welcher Fristen in Gang setzt. Denn diese werden wohl nur zur Kenntnis nehmen, dass es sich um eine E-Mail an den Vorsitzenden handelt und nicht um eine Nachricht mit Hinweis auf Fristen in eigener Angelegenheit.
Ist die E-Mail aber offensichtlich an die Teilnehmer gerichtet und nicht an den Vorsitzenden (z.B. ,,Sehr geehrte Teilnehmer des XY Wettbewerbs...), so würde der Hinweis auf die CC Problematik wohl fehlgehen.
Da es hierzu keine mir bekannte Rechtsprechung gibt, lässt sich je nach Ausgestaltung der Sachlage und Umstände, Argumente für beide Positionen finden. Gegebenenfalls müsste eine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt werden.
Ich hoffe ich konnte Ihnen mit meiner ersten Einschätzung weiterhelfen. Bei Unklarheiten besteht selbstverständlich die Möglichkeit eine Nachfrage zu stellen.
Freundliche Grüße aus Berlin-Moabit
Martin Luft
Rechtsanwalt